Versicherungsschaden und Teile nicht mehr lieferbar
Verfasst: 29.09.2011 13:26
Hey Leute,
Folgendes hat sich zugetragen:
Mir wurde vor ca. 1 Woche von einem Bus im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen.
Damit ich mich nicht in der Fahrerkanzel des Busses wiederfinde, habe ich mich kurzerhand nach einer vergeblichen Vollbremsung zur Seite fallen lassen.
Die Maschine ist dabei recht unsanft auf die Seite gefallen. Nach 1. Betrachtung des Schadens stellte sich heraus das, neben Kratzern an diversen Teilen der linken Seitenverkleidung, der Stoßdämpfer hinten in Nähe der Schwingenaufhängung gebrochen ist.
Die Versicherung des Busunternehmens wollte jetzt einen Kostenvoranschlag der Werkstatt haben und Fotos des Schadens.
Jedoch will keine Werkstatt bei mir einen Kostenvoranschlag aufstellen, da es sich bei der ZX 50 um einen Exoten handelt und Sachs auch die benötigten Ersatzteile mehr herstellt und liefert.
Selbst der Rollerhändler bei mir der neuere Sachs Modelle anbietet wollte keinen Kostenvoranschlag machen und hat mir lediglich angeboten den Stossdämpfer auszubauen, zu vermessen und gegebenenfalls ein Ersatzteil eines anderen Herstellers aufzutreiben.
Die Frage ist was ich jetzt machen soll?
Soll die Versicherung des Busunternehmens einen Gutachter rausschicken, oder soll ich mir einen unabhängigen zu Rate ziehen und wer soll das Gutachten bezahlen (bin armer Student ~.~)?
Desweiteren habe ich im Internet etwas von "Ersatz des Wiederbeschaffungswerts" gelesen.
Dieser definiert sich wie folgt:
"Liegt ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vor, ist dem Geschädigten der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu ersetzen.
Technischer Totalschaden liegt vor, wenn es technisch nicht mehr möglich ist, das Unfallfahrzeug instand zu setzen, etwa weil notwendige Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind.
Von wirtschaftlichem Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht unwesentlich übersteigen (mehr als 130 %).
Der Wiederbeschaffungswert ist übrigens nicht gleichzusetzen mit dem Zeitwert zum Zeitpunkt des Unfalls. Er soll vielmehr dem Verkaufspreis des seriösen Kfz-Handels entsprechen. Die meisten Sachverständigengutachten enthalten den Wiederbeschaffungswert bereits."
Inwiefern kann ich dies eventuell geltend machen?
Schonmal vielen Dank für eure Antworten
Gruß Khaales
Folgendes hat sich zugetragen:
Mir wurde vor ca. 1 Woche von einem Bus im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen.
Damit ich mich nicht in der Fahrerkanzel des Busses wiederfinde, habe ich mich kurzerhand nach einer vergeblichen Vollbremsung zur Seite fallen lassen.
Die Maschine ist dabei recht unsanft auf die Seite gefallen. Nach 1. Betrachtung des Schadens stellte sich heraus das, neben Kratzern an diversen Teilen der linken Seitenverkleidung, der Stoßdämpfer hinten in Nähe der Schwingenaufhängung gebrochen ist.
Die Versicherung des Busunternehmens wollte jetzt einen Kostenvoranschlag der Werkstatt haben und Fotos des Schadens.
Jedoch will keine Werkstatt bei mir einen Kostenvoranschlag aufstellen, da es sich bei der ZX 50 um einen Exoten handelt und Sachs auch die benötigten Ersatzteile mehr herstellt und liefert.
Selbst der Rollerhändler bei mir der neuere Sachs Modelle anbietet wollte keinen Kostenvoranschlag machen und hat mir lediglich angeboten den Stossdämpfer auszubauen, zu vermessen und gegebenenfalls ein Ersatzteil eines anderen Herstellers aufzutreiben.
Die Frage ist was ich jetzt machen soll?
Soll die Versicherung des Busunternehmens einen Gutachter rausschicken, oder soll ich mir einen unabhängigen zu Rate ziehen und wer soll das Gutachten bezahlen (bin armer Student ~.~)?
Desweiteren habe ich im Internet etwas von "Ersatz des Wiederbeschaffungswerts" gelesen.
Dieser definiert sich wie folgt:
"Liegt ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vor, ist dem Geschädigten der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu ersetzen.
Technischer Totalschaden liegt vor, wenn es technisch nicht mehr möglich ist, das Unfallfahrzeug instand zu setzen, etwa weil notwendige Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind.
Von wirtschaftlichem Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht unwesentlich übersteigen (mehr als 130 %).
Der Wiederbeschaffungswert ist übrigens nicht gleichzusetzen mit dem Zeitwert zum Zeitpunkt des Unfalls. Er soll vielmehr dem Verkaufspreis des seriösen Kfz-Handels entsprechen. Die meisten Sachverständigengutachten enthalten den Wiederbeschaffungswert bereits."
Inwiefern kann ich dies eventuell geltend machen?
Schonmal vielen Dank für eure Antworten
Gruß Khaales