Nabend,
ich hätte grad mal die Frage, ob eine der alten offenen 50er (es geht um eine Hercules K50 Sprint aus den 70ern) überhaupt zur HU muß.
Ich find grad wenig Ergiebiges dazu. die Ämter schmeißen in ihren Beschreibungen die Kleinkrafträder und Leichtkrafträder wild durcheinander.
Gruß
Jürgen
Offene 50er aus den alten Zeiten, muß die zur HU?
Re: Offene 50er aus den alten Zeiten, muß die zur HU?
moin moin
großes nummernschild = Zulassung = Tüv ... schon immer
http://www.moped-museum.de/hercules/her ... t-1973.htm
nur mofas und mopeds bis 45kmh mit kleinem nummernschild brauchen keinen tüv... da reicht eine betriebserlaubnis
großes nummernschild = Zulassung = Tüv ... schon immer
http://www.moped-museum.de/hercules/her ... t-1973.htm
nur mofas und mopeds bis 45kmh mit kleinem nummernschild brauchen keinen tüv... da reicht eine betriebserlaubnis
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Re: Offene 50er aus den alten Zeiten, muß die zur HU?
Danke, ich habs nicht gewußt und im Internet fand ich nichts konkretes dazu.
Ich selbst bin ja eher aus der 80er-Zeit und das ist halt schon ein wenig her.
Bei dem Link steht dabei "Leichtkraftrad".
Ich hatte jetzt auch so meine Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Begriffe Kleinkraftrad und Leichtkraftrad.
Ich selbst bin ja eher aus der 80er-Zeit und das ist halt schon ein wenig her.
Bei dem Link steht dabei "Leichtkraftrad".
Ich hatte jetzt auch so meine Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Begriffe Kleinkraftrad und Leichtkraftrad.
Re: Offene 50er aus den alten Zeiten, muß die zur HU?
ja begriffe haben sich geändert
über 40kmh hieß aber immer, bis auf paar ausnahmen später auf 50kmh bzw. simson 60kmh, großes nummernschild und das heißt tüv
...
http://www.kreidler-museum.de/kb67-72.htm
Neben der obligatorischen Betriebserlaubniskarte gehört bei zugelassenen Fahrzeug noch der letzte Bericht über die bei Leichtkrafträdern vorgeschriebene Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und eine Bescheinigung der Zulassungsstelle über die Zuteilung eines Kennzeichens zu den Fahrzeugpapieren. Bei abgemeldeten Fahrzeugen gehört möglichst der letzte Untersuchungsbericht und eine Abmeldebescheinigung zu den Fahrzeugpapieren.
über 40kmh hieß aber immer, bis auf paar ausnahmen später auf 50kmh bzw. simson 60kmh, großes nummernschild und das heißt tüv
...
http://www.kreidler-museum.de/kb67-72.htm
Neben der obligatorischen Betriebserlaubniskarte gehört bei zugelassenen Fahrzeug noch der letzte Bericht über die bei Leichtkrafträdern vorgeschriebene Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und eine Bescheinigung der Zulassungsstelle über die Zuteilung eines Kennzeichens zu den Fahrzeugpapieren. Bei abgemeldeten Fahrzeugen gehört möglichst der letzte Untersuchungsbericht und eine Abmeldebescheinigung zu den Fahrzeugpapieren.