Offene 50er aus den alten Zeiten, muß die zur HU?

Andere Fahrzeuge oder sonstiges...
Antworten
ingbilly
Beiträge: 173
Registriert: 16.10.2016 21:21
Mofa/Moped: Hercules P3, Prima2S
Zündapp SX80
Honda XL50, XL50
Kreidler MF25
Motobecane X1
Velosolex T1800
Kontaktdaten:

Offene 50er aus den alten Zeiten, muß die zur HU?

Beitrag von ingbilly »

Nabend,

ich hätte grad mal die Frage, ob eine der alten offenen 50er (es geht um eine Hercules K50 Sprint aus den 70ern) überhaupt zur HU muß.
Ich find grad wenig Ergiebiges dazu. die Ämter schmeißen in ihren Beschreibungen die Kleinkrafträder und Leichtkrafträder wild durcheinander.

Gruß
Jürgen

carinona
Beiträge: 8802
Registriert: 06.02.2013 16:53
Mofa/Moped: BENZIN

Re: Offene 50er aus den alten Zeiten, muß die zur HU?

Beitrag von carinona »

moin moin
großes nummernschild = Zulassung = Tüv ... schon immer
http://www.moped-museum.de/hercules/her ... t-1973.htm

nur mofas und mopeds bis 45kmh mit kleinem nummernschild brauchen keinen tüv... da reicht eine betriebserlaubnis

ingbilly
Beiträge: 173
Registriert: 16.10.2016 21:21
Mofa/Moped: Hercules P3, Prima2S
Zündapp SX80
Honda XL50, XL50
Kreidler MF25
Motobecane X1
Velosolex T1800
Kontaktdaten:

Re: Offene 50er aus den alten Zeiten, muß die zur HU?

Beitrag von ingbilly »

Danke, ich habs nicht gewußt und im Internet fand ich nichts konkretes dazu.
Ich selbst bin ja eher aus der 80er-Zeit und das ist halt schon ein wenig her.

Bei dem Link steht dabei "Leichtkraftrad".
Ich hatte jetzt auch so meine Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Begriffe Kleinkraftrad und Leichtkraftrad.

carinona
Beiträge: 8802
Registriert: 06.02.2013 16:53
Mofa/Moped: BENZIN

Re: Offene 50er aus den alten Zeiten, muß die zur HU?

Beitrag von carinona »

ja begriffe haben sich geändert
über 40kmh hieß aber immer, bis auf paar ausnahmen später auf 50kmh bzw. simson 60kmh, großes nummernschild und das heißt tüv


...
http://www.kreidler-museum.de/kb67-72.htm
Neben der obligatorischen Betriebserlaubniskarte gehört bei zugelassenen Fahrzeug noch der letzte Bericht über die bei Leichtkrafträdern vorgeschriebene Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und eine Bescheinigung der Zulassungsstelle über die Zuteilung eines Kennzeichens zu den Fahrzeugpapieren. Bei abgemeldeten Fahrzeugen gehört möglichst der letzte Untersuchungsbericht und eine Abmeldebescheinigung zu den Fahrzeugpapieren.

Antworten